Selbstvertretung / Mitbestimmung

Die UN-Behindertenrechtskonvention legt fest, dass Inklusion ein Recht ist. Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung wollen und dürfen mitbestimmen, frei nach ihren Bedürfnissen – und somit auch die Auswahl ihrer sportlichen Aktivität. Dabei geht es nicht nur um das reine Sporttreiben im Verein, sondern auch um Teilhabe in Form von Selbstvertretung, z.B. im Vorstand. Deshalb muss die Mitbestimmung der Athlet*innen in den Sportvereinen selbstverständlich werden.

Leo Heckel ist Schwimmer beim Eimsbütteler Turnverband e.V.  und bewegt sich für sein Leben gerne! Man findet Leo jedoch nicht nur im Schwimmbecken, sondern er ist auch Athletensprecher bei Special Olympics Deutschland in Hamburg e.V. SOHH und ist damit in unterschiedlichste Aufgaben involviert. Unter anderem bringt er das Thema Sport & Inklusion durch Öffentlichkeitskampagnen voran, wie in diesem Video zu sehen. Er vertritt seinen Verein den Eimsbüttler Turnverein auch bei den Landes- und Weltspielen. In Leos Mannschaft trainieren viele Unified Teams fleißig für die Weltspiele 23. Da darf ein Trainingslager auf den Kanaren natürlich nicht fehlen. Auch bei anderen sportlichen Veranstaltungen findet man die coole Truppe des ETV´s immer wieder.

Kanu-Club-Fulda e.V. Seit 2004 gibt es im Verein eine Gruppe von Kanuten mit Handicap, die mind. einmal in der Woche trainieren. Zudem nehmen sie neben ihrem Training auch an den verschiedensten Veranstaltungen des KCF teil, z.B. dem Osterputz entlang der Trainingsstrecke oder dem Abpaddeln im Spätherbst. Weiterhin besonders: Athlet Helmut Bäuml ist als Beisitzer (Special Olympics) im Vorstand aktiv.

Helmut Bäuml. Bild: SOD/Jan Neubert